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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Flugreisen - Vermittlungs - Bedingungen

Sehr geehrter Kunde,
die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Vermittler (Agent) von Flugreisen einerseits und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft oder dem Flugveranstalter andererseits, sofern für diese nicht andere Vereinbarungen vorgehen.

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Agenten den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung er einsteht, sofern er eine dahingehende, ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Agenten zustande, die in angemessener Zeit erklärt werden muss. Die Annahme bedarf keiner ausdrücklichen Form. Der Kunde erhält vom Agenten bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Reisebestätigung die folgende Angaben enthält.

  1. Name des Reisenden
  2. Ort und Tag des Beginns und Endes der Reise
  3. Reisepreis und Stornierungskosten

Darüber hinaus müssen in der Reisebestätigung alle wesentlichen Angaben über die vorgesehenen Reiseleistungen enthalten sein, soweit diese Angaben nicht in einem Prospekt enthalten sind und die Reisebestätigung auf diesen Prospekt Bezug nimmt. Im Rahmen der zügigen Buchungsabwicklung werden unter Umständen Rechnungen bereits ausgestellt, obwohl eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers noch nicht vorliegt. In solchen Fällen können wir die Bestätigung innerhalb von sieben Tagen vom Ausstellungsdatum annullieren. Die Reisebestätigung kann dem Anmelder per Email oder mit normaler Post zugesandt werden.

2. Zahlung

Der Bezahlung des Reisepreises ist bis drei Wochen vor dem Reiseantritt zu leisten. Ausnahmen bilden die Reisen mit besonderen Anmeldefristen oder besonderen Zahlungsfristen (z.B. Kurz-Zeit-Buchungen (Short-term-boocking), Ticketausstellung in bestimmten Fristen nach Buchung etc.). Überweisungen gelten erst nach der Gutschrift als Zahlungseingang. Der Anmelder haftete für die von ihm eingegangene Verbindlichkeit und für alle von ihm angemeldeten Teilnehmer. Eine verspätete oder unvollständige Zahlung der entsprechenden Beträge gibt dem Agenten das Recht, die aus der Reisebestätigung ersichtlichen Stornierungskosten für alle Teilnehmer zu erheben. Beachten Sie hierzu bitte, dass eine Banküberweisung eventuell bis zu einer Woche dauern kann. Bei Kurz-Zeit-Buchungen und verkürztem Ticketing ist der Reisepreis spätestens am Tage der Fälligkeit mittels Bareinzahlung auf entsprechendes Konto zu entrichten. Der betreffende Beleg ist dem Agenten umgehend per Fax zu übersenden. Als rechtzeitig zugestellt gilt, wenn spätestens am Tag der Fälligkeit der Beleg bis Montag-Freitag 17:00 Uhr  dem Agenten per Fax vorliegt. Bei Zahlung mit Kreditkarte gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn dem Agenten die Bestätigung über die Belastung der Kreditkarte von der Kreditkartengesellschaft vorliegt.

3. Steuern und Sicherheitsgebühren

Die Steuern und Sicherheitsgebühren sind zusammen als Tax ausgewiesen. Aus technischen Gründen kann es zu geringen Abweichungen zwischen der Angabe der Tax in der Flugdatenbank und dem tatsächlichen Betrag in der Rechnung/Bestätigung kommen. Für die endgültige Höhe der Tax ist der Zeitpunkt der Ticketausstellung entscheidend. Die Tax wird tagesaktuell berechnet.

4. Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung. Der Agent weist auf der Rechnung/Bestätigung nochmals auf die Möglichkeit zum Abschluss der Versicherung hin. Der Agent hat damit seine Beratungs- und Hinweispflicht erfüllt. Eine Haftung des Agenten ist ausgeschlossen.

5. Vorschriften, Pass, Visa

Der Agent erteilt Ihnen gerne Auskunft über die einschlägigen Visa-, Pass-, Impf-, Zoll-, Devisen- und Flughafenbestimmungen. Jeder Teilnehmer bleibt jedoch für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen und Vorschriften selbst verantwortlich und hat Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, selbst zu tragen, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Eine Pflicht zur Information über die Vorschriften und Bestimmungen besteht nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die Behörden besteht. Dem Reiseteilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen um sich zeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Der Kunde kann vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall kann der Agent von dem Reisenden folgende Stornierungskosten verlangen. Darüber hinaus gehende Forderungen von Seiten eines Reiseveranstalters oder Leistungsträgers sind außerdem, soweit nach den Bestimmungen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers vorgesehen (z.B. No-Show-Kosten), voll zu erfüllen. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

Stornokosten:
Bis 45 Tage vor Abflug 50 %
Vom 44. Tag bis 48 Stunden vor Abflug 75 %
Ab 48 Stunden vor Abflug 100 %

7. Rücktritt durch den Agenten

Rücktritte durch den Agenten sind ohne Einhaltung einer Frist möglich. Dem Anmeldenden werden alle einbezahlten Gelder zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Ersatzbeförderung, Unterbringung und Verpflegung während eventueller Wartezeiten, finanzielle Ausgleichszahlungen für entgangene Reisetage oder ähnliche Forderungen, ist ausgeschlossen. Eine Begründung des Rücktritts braucht nicht zu erfolgen. Dieser Paragraph ist wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages.

8. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen Alps Fly Reservation an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl die Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorgezeichneter Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

9. Haftung

Der Agent tritt bei allen nicht selbstveranstalteten Reisen nur als Vermittler der beteiligten Personen- und Beförderungsgesellschaften auf und übernimmt keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unfällen, Verlusten, Ausfällen oder Verspätungen. Die Haftung des Agenten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist bei selbstveranstalteten Reisen insgesamt auf die Höhe des zweifachen, bei Körperschäden auf die Höhe des vierfachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch den Agenten oder einen Leistungsträger herbeigeführt wird. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Agenten als Reiseveranstalter ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Reisenden lediglich

  1. durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers  oder
  2. durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

Die Haftung des Agenten als Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10. Sonstiges

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit oder Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mündliche Abreden oder Auskünfte oder Bestätigungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Zusätzlich zu diesen Bedingungen gelten die Reisebedingungen der an der gebuchten Reise Beteiligten Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Bei Reisen, die vom Agenten evtl. veranstaltet werden, gelten gesonderte zusätzliche Bedingungen, die auf den Drucksachen oder Ausschreibungen zur betreffenden Reise aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere die Haftung, sowie Umbuchungs- und Rücktrittsbedingungen. Es sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt der Reisebestätigung des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden sind vom Veranstalter schriftlich zu bestätigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Agenten geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Nimmt der Reisende einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so wird sich der Agent bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 

11. Anwendbares Recht /Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Republik Italien Anwendung. Sofern gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten Bozen als Gerichtsstand vereinbart.

12. Datenschutzbestimmungen

Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Namen und Anschrift), von Alps Fly Reservation GmbH in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Der  Kunde wird zusätzlich darauf aufmerksam gemacht, dass Alps Fly Reservation GmbH Nutzungs- und Abrechnungsdaten erhebt, verarbeitet und nutzt.
Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist Alps Fly Reservation GmbH berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber kann diese Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen und untersagen.

13. Schlussbestimmungen

Alps Fly Reservation behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der AGB’s  vom Zeitpunkt ihrer Geltung an, bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der AGB’s erklären Sie ihr Einverständnis zu den Änderungen.


Zusatz  für Sonder- und Charterflüge

Sonder- und Charterflüge sind von der Alps Fly Reservation GmbH vermittelte Flugpassagen zu Sonderbedingungen und Sondertarifen. Für diese Flüge gelten nachfolgenden Bedingungen:

a) Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur über die Alps Fly Reservation möglich.

b) Bei allen Sonder- und Charterflügen müssen Rück- und Weiterflüge spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Flugdatum vom Reiseteilnehmer bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung.

c) Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich.

d) Für den Rücktritt von einem Sonder- oder Charterflug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft. Die Rücktrittsgebühren können bei bestimmten Sondertarifen bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Alps Fly Reservation kann auf jeden Fall für die Bearbeitung der Buchung und des Rücktritts, sowie für das entgangene Vermittlungsentgelt, Rücktrittsgebühren geltend machen. Die jeweilige genaue Höhe der Rücktrittsgebühr wird in der Reiseanmeldung bzw. der Buchungsbestätigung je Leistung angegeben.

e) Alps Fly Reservation ist berechtigt im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Alps Fly Reservation bzw. der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse, Beförderungstarife und –preise (insbesondere bei Ölpreiserhöhung), behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben wie z. B. Flughafen- Sicherheits- und Landegebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt. Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. Alps Fly Reservation ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren. Weiters ist Alps Fly Reservation verpflichtet, eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen.  Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss vom Reiseteilnehmer aber unverzüglich erklärt werden.

f) Änderungen bzw. Abweichungen der gebuchten  Reiseleistungen sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht verändern. Das geänderte Produkt kann nur mit einem gleichwertigem oder höherwertigem ersetzt werden. Über etwaige Abweichungen ist der Reiseteilnehmer umgehend zu informieren.


 

Informationen für Ihren Flug...
Tel. +39 349 2161373
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